Der LohnsteuerHilfeverein München e.V. ist eine anerkannte Selbsthilfeeinrichtung
von Steuerpflichtigen, die den Mitgliedern Zugang zu professioneller Steuerberatung
durch Steuerberater oder qualifizierte Sachbearbeiter verschafft.
Voraussetzung für Hilfeleistungen ist eine Mitgliedschaft.
StBerG
Die zulässigen Einkünfte sind:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
nichtselbständiger Tätigkeit
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sind:
Gehalt, Lohn, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst
Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen
- Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen § 22 Nr. 1 EStg
EStg
Einkommensteuergesetz - Einkünfte aus Unterhaltsleistungen § 22 Nr. 1a EStG
EStG
Einkommensteuergesetz - Zusätzlich zu diesen Einkünften dürfen Einnahmen aus anderen Einkunftsarten
im Sinne des § 4 Nr. 11 Buchstabe c StBerGStBerG
Steuerberatungsgesetzbis zu einer Höhe von 13.000 €,
bei Zusammenveranlagung 26.000 €, vorhanden sein.
Auch wenn unsere Mitglieder vorwiegend in München und Umgebung wohnen oder arbeiten, gilt uneingeschränkt: Mitgliedschaften sind nicht ortsgebunden. Inzwischen werden immer mehr Beratungen per Post, Telefon, Fax und E-Mail abgewickelt.
Jedes Mitglied erhält professionelle individuelle Steuerberatung durch Steuerberater oder qualifizierte Sachbearbeiter kostenfrei. (Details s. Leistungen)
Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft ist gestaffelt nach dem Vorjahreseinkommen* und beginnt bei 45 €.
Im Gegensatz zu anderen Vereinen erheben
wir keine Aufnahmegebühr.
Der Jahresbeitrag ist meist wesentlich günstiger als die Gebühren für die Beratungen durch einen freien Steuerberater.
Mit der Bezahlung des Jahresbeitrags sind alle Leistungen vollständig abgegolten, die wir für unsere Mitglieder erbringen. (s. Leistungen)
* Zum Vorjahreseinkommen zählen der Bruttoarbeits- lohn, der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, die Lohnersatzleistungen, die Brutto-Rentenbezüge, die Mieteinnahmen und die Kapitaleinkünfte.
Beitragsordnung (ab 01.01.2012)
| Vorjahreseinkommen | Jahresbeitrag |
| < 8.000 € | 45,00 € |
| 8.001 - 14.000 € | 64,00 € |
| 14.001 - 22.000 € | 75,00 € |
| 22.001 - 32.000 € | 90,00 € |
| 32.001 - 40.000 € | 108,00 € |
| 40.001 - 48.000 € | 125,00 € |
| 48.001 - 56.000 € | 140,00 € |
| 56.001 - 68.000 € | 160,00 € |
| 68.001 - 80.000 € | 180,00 € |
| 80.001 - 90.000 € | 220,00 € |
| 90.001 - 110.000 € | 245,00 € |
| 110.001 - 130.000 € | 270,00 € |
| > 130.000 € | 295,00 € |


