Im Steuerberatergesetz (StBerG) ist festgelegt, wer Steuerberatung durchführen darf. Dies sind zum einen Steuerberater, zum anderen Lohnsteuerhilfevereine.
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern
(auch Rentner) zur Hilfeleistung in Steuersachen (§ 13 Absatz 1 StBerG
StBerG
Organisation:
Arbeitnehmer schließen sich in einem Lohnsteuerhilfeverein zusammen
und jeder bezahlt einen nach Einkommen gestaffelten Mitgliedsbeitrag.
Davon werden eigene Steuerberater und Sachbearbeiter verpflichtet.
Zielsetzung:
Zugang zu vollwertiger professioneller Steuerberatung durch einen Steuerberater oder qualifizierten Sachbearbeiter für die Mitglieder.
So fallen nicht die offiziellen Gebühren für eine meist auf Unternehmen spezialisierte Kanzlei an.
Der LohnsteuerHilfeverein München e.V.
ist seit 1971 in der Steuerberatung tätig.
Unsere Mitglieder wohnen oder arbeiten vorwiegend in München und Umgebung. Mitgliedschaften sind aber nicht ortsgebunden und immer mehr Beratungen laufen per Post, Telefon, Fax und E-Mail.
Der Jahresbeitrag beginnt schon bei 45 € – keine Aufnahmegebühr! (⇒ Mitgliedschaft)
Zur Qualitätssicherung betreiben wir nur
eine Beratungsstelle in München.
Der Vorstand des LohnsteuerHilfeverein München e.V. setzt sich zusammen aus:
- Herr Harald Halbig (Rechtsanwalt, Steuerberater) - Vorsitzender
- Frau Hannah Stein (Rechtsanwältin)
- Herr Wilfried Lober (Rechtsanwalt, Regierungsbaumeister)
Der Verein ist spezialisiert auf die Lösung der Probleme
von Arbeitnehmern und Rentnern mit geringen Zusatzeinkommen.


