Ein paar allgemeine Fragen an uns tauchen immer wieder auf –
und hier finden Sie auch gleich die dazu passenden Antworten
Die häufigsten Fragen an uns ...
... und unsere Antworten darauf
Wie kann ich die Leistungen Ihres Vereins in Anspruch nehmen?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Leistungen ist eine Mitgliedschaft im LohnsteuerHilfeverein München e.V.
Die Mitgliedschaft ist allerdings beschränkt auf Personen, die nur Einnahmen nach § 4 Nr. 11 StBerG haben (s. Mitgliedschaft). Für alle anderen lässt der Gesetzgeber nur die Betreuung durch Steuerberater zu.
Wieviel kosten die Leistungen Ihres Vereins?
Jedes Mitglied erhält kostenfreie individuelle Steuerberatung im Rahmen seiner Mitgliedschaft.
Der Jahresbeitrag einer Mitgliedschaft ist gestaffelt nach Einkommen und beginnt bei 45 € – keine Aufnahmegebühr! (Details s. Mitgliedschaft)
Welche Leistungen erbringt der Verein für seine Mitglieder?
Im Rahmen einer individuellen Steuerberatung ebnen Ihnen Steuerberater
und qualifizierte Sachbearbeiter einen kostengünstigen Weg zu Ihrer professionellen Steuererklärung und zum Lohnsteuerjahresausgleich.
Dazu gehört u.a. auch (Details s. Leistungen):
- Lohnsteuerjahresausgleich
- Einkommensteuererklärung
- Wahl der Lohnsteuerklasse
- Eigenheimzulage
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann fragen Sie doch einfach nach.


