Mitgliedschaft

[vc_row][vc_column][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/4″][vc_wp_custommenu nav_menu=“3″][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“3/4″][vc_message]Der LohnsteuerHilfeverein München e.V. ist eine anerkannte Selbsthilfeeinrichtung von Steuerpflichtigen, die den Mitgliedern Zugang zu professioneller Steuerberatung durch Steuerberater oder qualifizierte Sachbearbeiter verschafft.[/vc_message][vc_column_text css=“.vc_custom_1713599721420{padding-top: 20px !important;}“]

Voraussetzung für Hilfeleistungen ist eine Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein ist beschränkt auf Personen, die nur Einnahmen nach § 4 Nr. 11 StBerG haben. Für alle anderen lässt der Gesetzgeber nur die Betreuung durch Steuerberater zu.

Die zulässigen Einkünfte sind:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen § 22 Nr. 1 EStg
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen § 22 Nr. 1a EStG
  • Zusätzlich zu diesen Einkünften dürfen Einnahmen aus anderen Einkunftsarten
    im Sinne des § 4 Nr. 11 Buchstabe c StBerG bis zu einer Höhe von 18.000 €,
    bei Zusammenveranlagung 36.000 €, vorhanden sein.

Auch wenn unsere Mitglieder vorwiegend in München und Umgebung wohnen oder arbeiten gilt uneingeschränkt: Mitgliedschaften sind nicht ortsgebunden.
Inzwischen werden immer mehr Beratungen per Post abgewickelt.

Jedes Mitglied erhält professionelle individuelle Steuerberatung durch Steuerberater oder qualifizierte Sachbearbeiter kostenfrei. Details siehe unter: Leistungen

Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft ist gestaffelt nach dem Vorjahreseinkommen und beginnt bei 60 €.
Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00€ (ab 2023).
Details siehe unter: Leistungen

Der Jahresbeitrag ist meist wesentlich günstiger als die Gebühren für die Beratungen durch einen freien Steuerberater. Mit der Bezahlung des Jahresbeitrags sind alle Leistungen vollständig abgegolten, die wir für unsere Mitglieder erbringen.

 

Beitragsordnung (ab 01.01.2023)

Beitragsbemessungsgrundlage  Jahresbeitrag
< 8.000 € 60,00 €
8.001 – 14.000 € 70,00 €
14.001 – 22.000 € 80,00 €
22.001 – 32.000 € 100,00 €
32.001 – 40.000 € 130,00 €
40.001 – 48.000 € 145,00 €
48.001 – 56.000 € 160,00 €
56.001 – 68.000 € 180,00 €
68.001 – 80.000 € 210,00 €
80.001 – 90.000 € 250,00 €
90.001 – 110.000 € 275,00 €
110.001 – 130.000 € 310,00 €
> 130.000 € 340,00 €

Aufnahme für neue Mitglieder: 15,00 €

 

Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage

  • Bruttoarbeitslohn
  • Brutto-Rentenbezüge
  • Mieteinnahmen
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen (auch freigestellte)
  • Wiederkehrende Bezüge (Ehegattenunterhalt)
  • Arbeitslosengeld
  • Arbeitslosenhilfe
  • Krankengeld
  • steuerfreier Fahrt-und Reisekostenersatz
  • steuerfreie AG-Zahlungen bei doppelter Haushaltführung
  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=““ css=““]Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, dass Sie zum Termin bereits folgende Unterlagen mitbringen:
Unterlagen zur Steuererklärung[/vc_message][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][/vc_row]

Lohnsteuerhilfeverein
München e.V.
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