FAQ – Häufige Fragen

Ein paar allgemeine Fragen an uns tauchen immer wieder auf.
Hier finden Sie auch gleich die dazu passenden Antworten:

Wie kann ich die Beratungsleistungen des Vereins in Anspruch nehmen?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Leistungen ist eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein München e.V. gegr. 1971.

Eine steuerliche Beratung ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Wer kann Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden?

Mitglied kann jede natürliche Person (Arbeitnehmer, Rentner, Unterhaltsempfänger) werden, die keine:

  • freiberuflichen, selbständigen oder gewerblichen Einkünfte bzw. Verluste im betreffenden Jahr erzielt und/oder
  • gewerbliche Beteiligungen hält und/oder
  • Mieteinnahmen (Warmmiete), Kapitalerträge sowie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von mehr als 18.000,00 € (bei zusammenveranlagten Ehegatten 36.000,00 €) im Jahr bezieht.

Wie werde ich Mitglied?

Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied erfolgt im vereinbarten Termin in unseren Räumen. Ein vorheriger Aufnahmeantrag ist nicht möglich.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem Vorjahreseinkommen (inkl. aller Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung – Renten-/Kranken-/Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung). Die Beiträge sind bei uns nach Einkommen gestaffelt.
Details zum Mitgliedsbeitrag

Beispiel:
Herr Mustermann erhielt von Januar bis Ende September ein Bruttoarbeitslohn in Höhe von 27.000,00 € (zzgl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 5.200,00 €). Für Oktober bis Dezember bezog Herr Mustermann ein Arbeitslosengeld von insgesamt 3.000,00 €.
Das Einkommen beträgt demnach 35.200,00 €.
In diesem Fall wäre ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 108,00 € zu entrichten.

Fallen neben dem Mitgliedsbeitrag noch weitere Kosten an?

Nein, es fallen zusätzlich zu unserem Mitgliedsbeitrag keine weiteren Kosten mehr an. Eine Aufnahmegebühr wird auch nicht erhoben.

Welche Leistungen erbringt der Verein für seine Mitglieder?

Im Rahmen einer individuellen Steuerberatung ebnen Ihnen Steuerberater und qualifizierte Sachbearbeiter einen kostengünstigen Weg zu Ihrer professionellen Steuererklärung und zum Lohnsteuerjahresausgleich.

Dazu gehört unter anderem auch (Details siehe Leistungen):

  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Einkommensteuererklärung
  • Wahl der Lohnsteuerklasse
  • Eigenheimzulage

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hierzu haben wir eine Aufstellung unter „Unterlagen zur Steuererklärung“ erstellt, aus dem Sie einen Überblick über evtl. benötigte Unterlagen bekommen.

Die Ihrer Meinung nach zutreffenden Unterlagen bringen Sie zum Termin einfach mit.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Sollten die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft vorliegen, rufen Sie uns einfach telefonisch unter 089/ 55 21 44 77 an und vereinbaren einen Termin mit einem Sachbearbeiter/in.

Wann endet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft ist unbefristet. Zur Beendigung einer Mitgliedschaft ist eine schriftliche Kündigung per Post oder per E-Mail erforderlich.

Die Kündigung ist spätestens bis zum 30. September eines Kalenderjahres zu erklären.

Bei verspätetem Eingang (nach dem 30.09.) verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.

Wird der Mitgliedsbeitrag auch fällig, wenn ich keine Leistungen in Anspruch nehme?

Ja, auch bei Nichtinanspruchnahme von steuerlicher Beratung besteht im Falle einer Mitgliedschaft eine Beitragspflicht.

Ihre Frage war nicht dabei?  Dann fragen Sie doch einfach nach.

Lohnsteuerhilfeverein
München e.V.
Bitte kontaktieren Sie uns.