Verein

[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_wp_custommenu nav_menu=“3″][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_message]Im Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist festgelegt, wer Steuerberatung durchführen darf. Dies sind zum einen Steuerberater, zum anderen Lohnsteuerhilfevereine.

[/vc_message][vc_message message_box_color=“orange“ icon_fontawesome=“fas fa-exclamation-triangle“ css=““]Bis auf weiteres können wir leider keinen neuen Mitglieder in unseren Verein aufnehmen![/vc_message][vc_cta h2=““]Definition:
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern (auch Rentnern) zur Hilfeleistung in Steuersachen (§ 13 Absatz 1 StBerG).

Organisation:
Arbeitnehmer schließen sich in einem Lohnsteuerhilfeverein zusammen und jeder bezahlt einen nach Einkommen gestaffelten Mitgliedsbeitrag.
Davon werden eigene Steuerberater und Sachbearbeiter verpflichtet.

Zielsetzung:
Zugang zu vollwertiger professioneller Steuerberatung durch einen Steuerberater oder qualifizierten Sachbearbeiter für die Mitglieder.
So fallen nicht die offiziellen Gebühren für eine meist auf Unternehmen spezialisierte Kanzlei an.

[/vc_cta][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_column_text css=““]Der Lohnsteuerhilfeverein München e.V. ist seit 1971 in der Steuerberatung tätig.

Unsere Mitglieder wohnen oder arbeiten vorwiegend in München und Umgebung. Mitgliedschaften sind aber nicht orts­gebunden.

Nach der persönlichen Erstberatung können die restlichen Unterlagen/Infos per Post, E-Mail oder telefonisch nachgereicht werden.

Der Jahresbeitrag beginnt schon bei 45 € – keine Aufnahmegebühr! ( Mitgliedschaft)

[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_single_image image=“51″ img_size=“full“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_message css=““]Zur Qualitätssicherung betreiben wir nur eine Beratungsstelle in München.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

Lohnsteuerhilfeverein
München e.V.
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