[vc_row][vc_column width=“1/4″][vc_wp_custommenu nav_menu=“3″][/vc_column][vc_column width=“3/4″][vc_message]Im Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist festgelegt, wer Steuerberatung durchführen darf. Dies sind zum einen Steuerberater, zum anderen Lohnsteuerhilfevereine.
[/vc_message][vc_message message_box_color=“orange“ icon_fontawesome=“fas fa-exclamation-triangle“ css=““]Bis auf weiteres können wir leider keinen neuen Mitglieder in unseren Verein aufnehmen![/vc_message][vc_cta h2=““]Definition:
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern (auch Rentnern) zur Hilfeleistung in Steuersachen (§ 13 Absatz 1 StBerG).
Organisation:
Arbeitnehmer schließen sich in einem Lohnsteuerhilfeverein zusammen und jeder bezahlt einen nach Einkommen gestaffelten Mitgliedsbeitrag.
Davon werden eigene Steuerberater und Sachbearbeiter verpflichtet.
Zielsetzung:
Zugang zu vollwertiger professioneller Steuerberatung durch einen Steuerberater oder qualifizierten Sachbearbeiter für die Mitglieder.
So fallen nicht die offiziellen Gebühren für eine meist auf Unternehmen spezialisierte Kanzlei an.
[/vc_cta][vc_row_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_column_text css=““]Der Lohnsteuerhilfeverein München e.V. ist seit 1971 in der Steuerberatung tätig.
Unsere Mitglieder wohnen oder arbeiten vorwiegend in München und Umgebung. Mitgliedschaften sind aber nicht ortsgebunden.
Nach der persönlichen Erstberatung können die restlichen Unterlagen/Infos per Post, E-Mail oder telefonisch nachgereicht werden.
Der Jahresbeitrag beginnt schon bei 45 € – keine Aufnahmegebühr! (⇒ Mitgliedschaft)
[/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=“1/2″][vc_single_image image=“51″ img_size=“full“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_message css=““]Zur Qualitätssicherung betreiben wir nur eine Beratungsstelle in München.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]